Einen wesentlichen Schwerpunkt unseres Tätigkeitsspektrums stellt das Familien- und Erbrecht dar.
Rechtsanwalt Thiele widmet sich von jeher speziell diesem Tätigkeitsfeld und nimmt regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen/Seminaren teil um ebenfalls den Fachanwaltstitel zu erwerben.
Besonders in diesem Rechtsgebiet zählt für unsere Mandanten – neben der fachlichen Qualifikation und der langjährigen Erfahrung – die Berücksichtigung
zwischenmenschlicher Belange und ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis; gleich ob
im Rahmen von Scheidungen, Sorgerechts- und Umgangsverfahren, oder Unterhalts- und Zugewinnangelegenheiten.
Insbesondere bei Trennungen und Scheidungen stellen sich neben unterhaltsrechtlichen Aufgaben auch stets Fragen zum Zugewinn, der Auseinandersetzung gemeinsamen Immobilieneigentums, zum Versorgungsausgleich oder zur Aufteilung des Hausrats.
Sind minderjährige Kinder involviert, treten häufig Streitigkeiten um das Sorgerecht, bspw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts, sowie das Umgangsrecht in den Vordergrund.
Einen wesentlichen Schwerpunkt unseres Tätigkeitsspektrums stellt das Familien- und Erbrecht dar.
Rechtsanwalt Thiele widmet sich von jeher speziell diesem Tätigkeitsfeld und nimmt regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen/Seminaren teil um ebenfalls den Fachanwaltstitel zu erwerben.
Besonders in diesem Rechtsgebiet zählt für unsere Mandanten – neben der fachlichen Qualifikation und der langjährigen Erfahrung – die Berücksichtigung
zwischenmenschlicher Belange und ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis; gleich ob
im Rahmen von Scheidungen, Sorgerechts- und Umgangsverfahren, oder Unterhalts- und Zugewinnangelegenheiten.
Insbesondere bei Trennungen und Scheidungen stellen sich neben unterhaltsrechtlichen Aufgaben auch stets Fragen zum Zugewinn, der Auseinandersetzung gemeinsamen Immobilieneigentums, zum Versorgungsausgleich oder zur Aufteilung des Hausrats.
Sind minderjährige Kinder involviert, treten häufig Streitigkeiten um das Sorgerecht, bspw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts, sowie das Umgangsrecht in den Vordergrund.