Rechtsgebiete

Elternunterhalt

Infolge des demografischen Wandels rückt der Themenbereich des sog. Elternunterhalts zunehmend in den Schwerpunkt des Unterhaltsrechts.

Bei der Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils im Alten- bzw. Pflegeheim sind die monatlichen Kosten inzwischen derart gestiegen, dass das Einkommen und Vermögen der Eltern häufig nicht mehr ausreicht um die entsprechenden Kosten zu decken.

Reicht die Pflegeversicherung zur vollständigen Deckung nicht aus, tritt das Sozialamt in Vorleistung. Sind unterhaltspflichtige Kinder vorhanden, prüft das Sozialamt sodann, ob die erbrachten Sozialleistungen von den Kindern zurückgefordert werden können.

Viele Eltern und Kinder haben mittlerweile große Sorge vor zu hohen Heimkosten. Eine fachliche Beratung kann hier Abhilfe schaffen und unbegründete Sorgen nehmen. Kinder können im Rahmen des Elternunterhalts nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen werden.

Gerade in diesem unterhaltsrechtlichen Bereich ist in der Rechtsprechung noch einiges „in der Schwebe“. Fragen beispielsweise hinsichtlich des sog. Selbstbehalts bzw. des Familienselbstbehalts sind topaktuelle Themen und beschäftigen somit Gericht aller Instanzen. Auch die Frage inwieweit die Kinder ihr Vermögen zur Leistung von Elternunterhalt angreifen müssen, ist noch nicht abschließend geklärt.

In vielen Fällen kann gleichwohl schon ein umfassendes anwaltliches Erstberatungsgespräch den Familien hier Entwarnung geben.