Rechtsgebiete

Mietrecht

Die Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.

Wir stehen ihnen bei der Prüfung ihrer bereits bestehenden Mietverträge oder bei Entwurf eines neuen Mietvertrags – gleich ob Wohn- oder Geschäftsraum – anwaltlich beratend zur Seite.

Gleiches gilt selbstverständlich auch bei der Erstellung oder Überprüfung ihrer Nebenkostenabrechnung. Bei Kündigungsschreiben lauern einige Fallstricke, die durch eine vorherige fachliche Beratung umschifft werden können.

Das frühzeitige Einschalten eines Rechtsanwalts kann das Kostenrisiko einer späteren Räumungsklage deutlich minimieren. Mieterhöhungen und erfolgreiche Eigenbedarfskündigungen stellen für den juristischen Laien ebenfalls eine große Herausforderung dar.

Wir beraten sie sowohl im Wohnraummietrecht, als auch im gewerblichen Bereich. Mietpreisbremse, das Bestellerprinzip für Maklergebühren oder die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung zu Renovierungsklauseln bieten einige einschneidende Neuerungen für Vermieter und Mieter.

Unberechtigte Mietminderungen, Störungen des Hausfriedens, Mietrückstände, Beleidigungen, unberechtigte Untervermietung, sind einige mögliche Kündigungsgründe. Dabei ist stets abzuwägen, ob neben einer ordentlichen auch eine außerordentlich (fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt.

Umgekehrt werden vielfach Kündigungsgründe nur vorgeschoben. Auch hier sollte bereits außergerichtlich entsprechender Rat eingeholt werden um einer Räumungsklage zuvorzukommen.

Die nunmehr seit über zwei Jahrzehnten bestehende Beratungstätigkeit für den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband zeigt die besondere fachliche Qualifikation der Kanzlei in diesem Tätigkeitsbereich. Mit unserer juristischen Kompetenz auf diesem Gebiet stehen wir daher auch ihnen jederzeit gern zur Verfügung.